In der aktuellen Debatte zur Zukunft des Bürgergelds mahnt Kolping Deutschland zu Mäßigung und Differenzierung. Mit der einseitigen Kritik am System der Grundsicherung wird den Lebensläufen vieler leistungsberechtigter Menschen nicht angemessen Rechnung getragen. Kritisch wird unter anderem eine Rückkehr zum sogenannten Vermittlungsvorrang gesehen. Ebenso bestehen Zweifel an einer Verschärfung der Sanktionspraxis.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Zukunft des Bürgergelds kritisiert der Bundesvorstand von Kolping, dass vieles undifferenziert dargestellt und miteinander vermengt wird. So befinden sich unter den 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehenden anderthalb Millionen Kinder und Jugendliche, die noch nicht erwerbsfähig sind. Diese Zielgruppe trägt keine Verantwortung dafür, dass sie sich in einer bedürftigen Situation befindet. Dennoch ist wahrzunehmen, dass von politischer Seite allzu häufig das Bild eines Prototyps gezeichnet wird, völlig losgelöst von der jeweiligen Biografie und den persönlichen Begleitumständen. Regelmäßig wird auch darüber hinweggegangen, dass fast eine Million Bürgergeldbeziehende Aufstocker*innen sind, die zwar einer Erwerbsarbeit nachgehen, aber kein ausreichend hohes Einkommen oberhalb des Existenzminimums verdienen.
Kritik äußert der Bundesvorstand auch an der geplanten Rückkehr zum Vermittlungsvorrang. Dieser war im Zuge der Bürgergeld-Einführung zum 1. Januar 2023 zugunsten einer verstärkten Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Arbeitssuchenden und Job-Center angepasst worden. Ziel war es, Arbeitssuchenden im ersten Jahr mehr Handlungsspielraum zur Arbeitsuche zu eröffnen und zugleich Druck zur Aufnahme jedweder Beschäftigung abzubauen. Die pauschale Rückkehr zum Vermittlungsvorrang widerspricht dem Ziel, Menschen vor allem in langfristige Beschäftigung zurückzuführen. Dies setzt voraus, dass ein Teil der im Bürgergeld befindlichen Erwerbsfähigen zunächst mit Priorität weiterqualifiziert wird, um dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit herzustellen. Nur so kann man in vielen Fällen Menschen für den Arbeitsmarkt fit machen, vor allem wenn sie bislang schwer Zugang gefunden haben.
Dennoch darf Kritik am bestehenden Bürgergeld-System nicht einfach beiseitegeschoben werden. Dass die Ausgaben für das Bürgergeld stetig ansteigen, ist kein zufriedenstellender Zustand. Insbesondere sind Lösungen und Konzepte für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu entwickeln. Wer trotz Erwerbsfähigkeit in Arbeitslosigkeit feststeckt, muss jedoch auch seinen Anteil bei der Jobsuche erbringen und unter Umständen mit dauerhaften Kürzungen der Regelleistungen rechnen. Zugleich verbieten sich Pauschalisierungen. Es gilt genau hinzuschauen, wer sich aus welchem Grund bereits seit Jahren im Bürgergeldbezug befindet und nicht herausfindet. Zudem sind besondere soziale Härten für Familien zu berücksichtigen, auch mit Blick auf Leistungen aus dem Wohngeld. Das Wohl von Kindern muss vor jeder möglichen Sanktion im Mittelpunkt stehen, um nicht schon die Jüngsten von sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.
Mit Blick auf eine vollständige Streichung von Regelleistungen für jene, die dauerhaft die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigern, wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 verwiesen. Damals hatte das höchste deutsche Gericht Leistungskürzungen jenseits von 60 Prozent des Regelsatzes für unzumutbar erklärt und betont, dass der gewünschte Effekt so weitreichender Kürzungen nicht nachgewiesen ist und diese sogar kontraproduktiv sein könnten. Aus Sicht von Kolping wird vor diesem Hintergrund eine teils fahrlässige Scheindebatte geführt, wenn nun von politischer Seite eine Rückkehr zu möglichen Vollsanktionierungen angestrebt wird. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verweigert nur ein Bruchteil der Leistungsbeziehenden im Bürgergeld jegliche Kooperation. Faktisch liegt die Gesamtzahl der sogenannten Totalverweigernden mit weniger als 40.000 Personen bei lediglich 0,6 Prozent.
Insgesamt appelliert Kolping angesichts der angeheizten Debatte zu Mäßigung und Differenzierung. Leistungsbeziehende, die erwerbsfähig sind, sollten ihren Teil zum gesamtgesellschaftlichen Wohlstand beitragen. Gleichzeitig muss durch geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung sowie von Seiten der Unternehmen ein Umfeld geschaffen werden, um Langzeitarbeitslose in nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Unqualifizierte Pauschalisierungen, wie auch von politischer Seite hervorgebracht, verbieten sich, insbesondere mit Blick auf Transferleistungsempfangende, die unverschuldet und dauerhaft in eine bedürftige Situation geraten sind.
Köln, 06.12.2025
Bundesvorstand von Kolping Deutschland